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   VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3993/87   

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https://dejure.org/1989,8583
VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3993/87 (https://dejure.org/1989,8583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.03.1989 - BPV TK 3993/87 (https://dejure.org/1989,8583)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. März 1989 - BPV TK 3993/87 (https://dejure.org/1989,8583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 2 BPersVG, § 69 Abs 3 BPersVG, § 69 Abs 4 BPersVG, § 71 BPersVG, § 83 Abs 1 Nr 3 BPersVG
    Personalvertretung: Streit um Mitbestimmungsbedürftigkeit - Stufenverfahren - Beschlußverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3993/87
    Hierzu wäre er jedoch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 --, Personalvertretung 1986 S. 417) verpflichtet gewesen: Bestünden bei Dienststellenleiter und Personalvertretung unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine Maßnahme der Mitbestimmung unterliege, habe keiner der Partner das Recht, letztverbindlich zu entscheiden; in diesem Falle obliege die Entscheidung vielmehr der Einigungsstelle, weshalb das Stufenverfahren durchgeführt werden müsse.

    Er beruft sich zu Unrecht auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 --, Personalvertretung 1986 S. 417. Ist das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts streitig, so ist darüber verbindlich nicht im Stufenverfahren zu entscheiden, wie der Antragsteller meint; vielmehr obliegt die Entscheidung ausschließlich den Verwaltungsgerichten.

    Dem hiervon abweichenden Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.3.1986 -- 6 P 5.85 -- (Personalvertretung 1986 S. 417) kann nicht gefolgt werden (vgl. die Anmerkung von Dannhäuser, Personalvertretung 1986 S. 420 sowie Fürst, GKÖD V, Stand: Oktober 1987, K § 69 Rz 43; Dietz/Richardi, Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung, 2. Aufl. 1978, RdNr. 72 zu § 69 BPersVG; Lorenzen/Haas/Schmitt, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand: September 1988, RdNr. 65 zu § 69 BPersVG; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung, 6. Aufl. 1986, RdNr. 3 und 45 a, b zu § 69 BPersVG).

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87

    Personalvertretung: Einführung einer Telefongebührenerfassung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3993/87
    Der Sachverhalt, der zu dem vorliegenden Beschlußverfahren geführt hat, ist identisch mit demjenigen, der dem Beschlußverfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. mit dem Aktenzeichen I/V K 3055/87 zugrunde lag, nunmehr anhängig in der Beschwerdeinstanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel unter dem Aktenzeichen BPV TK 3992/87.

    Insoweit wird auf die entsprechenden Ausführungen des erkennenden Fachsenats im Beschluß vom heutigen Tage in dem Beschwerdeverfahren BPV TK 3992/87 verwiesen.

  • BVerwG, 25.08.1986 - 6 P 16.84

    Beschwer des Rechtsmittelführers im Fall einer von der Vorinstanz anders

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3993/87
    Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat in seinem späteren Beschluß vom 25.8.1986 -- 6 P 16.84 -- (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 46 = ZBR 1987 S. 60 = NJW 1987 S. 1658 = Personalvertretung 1987 S. 287) korrigierend klargestellt, daß die bloße verbale Inanspruchnahme eines Mitbestimmungsrechts durch den Personalrat -- ohne daß ein solches Recht also wirklich besteht -- den Dienststellenleiter nicht dazu zwingen kann, die Durchführung der Maßnahme bis zur Entscheidung der Einigungsstelle zurückzustellen.".
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